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AXA Entrümpelung
Ratgeber

Wohnung nach einem Todesfall auflösen – Schritt für Schritt

Wenn ein Angehöriger stirbt, bleibt neben der Trauer viel Organisation. Dieser Ratgeber zeigt, in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen – von den ersten Tagen bis zur Schlüsselübergabe.

Stand: November 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten · Allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Steuerberatung

1. Die ersten Tage: Wohnung sichern

Kümmern Sie sich zuerst um das Nötigste: die Sterbeurkunde beim Standesamt, die Bestattung und die Information an den Vermieter. In der Wohnung selbst lohnt sich ein kurzer Kontrollgang:

  • Alle Schlüssel an sich nehmen und zählen – auch für Keller, Dachboden und Briefkasten
  • Kühlschrank leeren, Mülleimer leeren, Fenster schließen
  • Heizung im Winter auf Frostschutz stellen, Wasser bei längerem Leerstand absperren
  • Wichtige Unterlagen sichern: Testament, Versicherungen, Kontoauszüge, Mietvertrag

2. Das Erbe klären

Ein gefundenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB). Wer überlegt, das Erbe auszuschlagen – etwa weil Schulden zu erwarten sind –, sollte schnell handeln: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung als Erbe (bei Wohnsitz im Ausland sechs Monate, § 1944 BGB). Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt – persönlich oder notariell beglaubigt.

Wichtig: Wer Nachlassgegenstände verkauft, verschenkt oder entsorgt, kann damit unter Umständen das Erbe annehmen. Wenn Sie über eine Ausschlagung nachdenken, lassen Sie sich vor der Räumung rechtlich beraten.

3. Mietvertrag und Kündigung

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Lebte ein Ehepartner oder ein anderer Angehöriger mit im Haushalt, kann er in den Vertrag eintreten. Tritt niemand ein, können Erben und Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom fehlenden Eintritt erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB) – in der Regel knapp drei Monate. Bis dahin läuft die Miete weiter.

Tipp: Vereinbaren Sie mit dem Vermieter früh einen Termin für die Wohnungsabnahme. Dann lässt sich die Räumung passend davor planen.

4. Verträge und Post

  • Strom, Gas und Wasser: Zählerstände notieren und Verträge kündigen
  • Telefon, Internet, Zeitungen und Abos beenden
  • Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice abmelden
  • Versicherungen, Banken und Rentenversicherung informieren
  • Nachsendeauftrag einrichten, damit keine Post verloren geht

5. Hausrat sichten und aufteilen

Nehmen Sie sich Zeit für Erinnerungsstücke. Klären Sie mit den anderen Erben, wer was behalten möchte, und markieren Sie diese Dinge deutlich. Ist das Erbe angenommen und sind sich alle Erben einig, können Sie Gut Erhaltenes verschenken oder verkaufen – das verringert die Menge und damit die Kosten der Räumung. Wenn noch nicht alles entschieden ist, können Möbel auch vorübergehend eingelagert werden.

6. Räumung und Übergabe

Für die Räumung holen Sie am besten einen schriftlichen Festpreis ein. Ein seriöser Entrümpler besichtigt vorher (vor Ort oder per Video), nennt den Preis schriftlich und legt Dokumente, Fotos und Wertsachen beim Ausräumen zur Seite. Sie müssen bei der Räumung nicht dabei sein – der Schlüssel kann übergeben werden.

Zur Übergabe an den Vermieter gehören: eine leere, besenreine Wohnung, alle Schlüssel und ein Übergabeprotokoll mit den Zählerständen.

Wir helfen Ihnen bei der WohnungsauflösungEinfühlsam, zum Festpreis, mit Schlüsselübergabe.
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Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wer bezahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

In der Regel die Erben aus dem Nachlass. Ob in Einzelfällen ein Amt einspringt, klären Sie direkt beim Sozialamt.

Wie schnell muss die Wohnung geräumt sein?

Bis zum Ende des Mietverhältnisses. Nach einer außerordentlichen Kündigung gilt die gesetzliche Frist – in der Regel knapp drei Monate.

Darf ich die Wohnung räumen, bevor das Erbe geklärt ist?

Wer über eine Ausschlagung nachdenkt, sollte vorher rechtlich beraten werden, weil das Verwerten von Nachlassgegenständen als Annahme gewertet werden kann. Dringende Sicherungsmaßnahmen wie Kühlschrank leeren oder Fenster schließen gelten in der Regel nicht als Annahme.

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