1. Vorbereiten
- Einen Tag wählen, an dem Sie Hilfe haben. Kellerlicht ist oft schwach – eine Stirnlampe hilft.
- Arbeitshandschuhe, feste Schuhe und bei Staub eine FFP2-Maske bereitlegen.
- Säcke, ein paar leere Kartons und einen dicken Stift zum Beschriften mitnehmen.
- Den Kellergang nicht zustellen. Er ist oft der einzige Fluchtweg, und die Hausordnung verlangt meist, ihn freizuhalten. Sortieren Sie lieber im Abteil, vor dem Haus oder in der Wohnung.
- Bei einem gemeinsamen Keller die Hausverwaltung oder die Nachbarn kurz informieren.
2. Sortieren: vier Stapel
Arbeiten Sie Regal für Regal und entscheiden Sie jedes Teil nur einmal. Vier Stapel reichen: Behalten, Verschenken oder Verkaufen, Recyclinghof und Sonderabfall. Eine einfache Faustregel: Was seit Jahren ungeöffnet im Karton liegt, brauchen Sie wahrscheinlich nicht. Aber Vorsicht bei Kisten mit Papieren – darin stecken manchmal Fotos, Zeugnisse oder Versicherungsunterlagen. Die sollten Sie durchsehen, bevor sie weggehen.
3. Was gehört wohin?
| Was | Wohin | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Möbel, Matratzen, Holz, Metall, Fahrräder | BSR-Recyclinghof | Sperrmüll, Holz, Metall und Hartkunststoff zusammen bis 3 m³ pro Fahrzeug |
| Elektrogeräte, Lampen, Kabel | Recyclinghof oder Rücknahme im Handel | Batterien und Akkus vorher herausnehmen, wenn das geht |
| Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl | Schadstoffannahmestellen der BSR | Nicht auf jedem Recyclinghof; bis 20 kg pro Abfallart und Tag gebührenfrei |
| Gasflaschen | Nicht auf den Recyclinghof | Druckgasbehälter nimmt die BSR dort nicht an – fragen Sie beim Händler nach der Rückgabe |
| Bauschutt, Dämmstoffe, alte Platten | Nicht auf den Recyclinghof | Gemischte Bauabfälle werden dort nicht angenommen. Bei Verdacht auf Asbest: nur Fachfirma mit Sachkunde nach TRGS 519 |
Wenn wir räumen und Sonderabfälle dabei sind, sagen Sie uns vorher Bescheid – dann klären wir den richtigen Weg.
4. Feuchtigkeit und Schimmel
Viele Keller sind feucht. Riecht es muffig, sind Kartons wellig oder sehen Sie Flecken an Wänden und Gegenständen, ist Vorsicht angebracht. Das Umweltbundesamt rät, möglichst staubarm zu arbeiten und befallene Materialien zu reinigen oder zu entfernen. Kleinere, nur oberflächliche Flächen – etwa unter 0,5 m² – können Sie selbst beseitigen; wer Allergien oder Atemwegserkrankungen hat, sollte das anderen überlassen. Bei größerem Befall sind Fachleute gefragt.
- Schimmelige Kartons, Polster und Textilien nicht ausschütteln, sondern direkt in Säcke packen.
- Was Sie behalten, erst trocknen lassen und nicht wieder in den feuchten Keller stellen.
- In einer Mietwohnung Feuchtigkeit oder Schimmel am Mauerwerk dem Vermieter unverzüglich melden (§ 536c BGB).
Schimmelbeseitigung und Desinfektion gehören nicht zu unseren Leistungen. Befallene Gegenstände räumen wir nach Absprache aus und entsorgen sie.
5. Kellerabteil und Mietvertrag
Ist ein Kellerabteil mitvermietet, gehört es zur Mietsache. Beim Auszug muss es genauso geräumt sein wie die Wohnung – darauf weist auch der Berliner Mieterverein hin. Sachen, die im Gang oder in Gemeinschaftsräumen stehen, kann die Hausverwaltung entfernen lassen, nachdem sie das angekündigt hat. Fremde Abteile und Gegenstände, deren Besitzer Sie nicht kennen, fassen Sie besser nicht an – klären Sie das mit der Hausverwaltung.
6. Wann sich Hilfe lohnt
Ehrlich gesagt: Wer ein Auto hat und die Teile tragen kann, kommt mit dem Recyclinghof am günstigsten weg – für Berliner Privathaushalte ist die Abgabe in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei. Hilfe lohnt sich bei vielen oder schweren Teilen, bei engen Kellertreppen, ohne passendes Fahrzeug oder wenn der Keller bis zu einem festen Übergabetermin leer sein muss. Ein Kellerabteil räumen wir meist in ein bis zwei Stunden, ab 250 €. Den Festpreis nennen wir Ihnen nach Fotos per WhatsApp.
Quellen (Stand November 2026, ohne Gewähr): BSR – Annahmebedingungen der Recyclinghöfe · Verbraucherzentrale – Elektroschrott · Umweltbundesamt – Schimmel · § 536c BGB · Berliner Mieterverein – Info 180: Auszugsprobleme
