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Was heißt „besenrein“ bei der Wohnungsübergabe?

Viele Mietverträge verlangen es, kaum jemand weiß genau, was gemeint ist. Hier steht, was „besenrein“ rechtlich bedeutet, was darüber hinausgeht und wie die Übergabe ohne Streit gelingt.

Stand: November 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten · Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung

1. Was der Bundesgerichtshof sagt

Der Bundesgerichtshof hat 2006 klargestellt: Die Pflicht zur „besenreinen“ Rückgabe beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen (Urteil vom 28. Juni 2006, VIII ZR 124/05). Gemeint ist also: Die Räume sind leer und so sauber, wie man sie mit Besen oder Staubsauger bekommt. Eine gründliche Nassreinigung bis in jede Ecke verlangt der Begriff nicht.

Die Grundlage ist § 546 BGB: Nach dem Ende des Mietverhältnisses müssen Sie die Wohnung zurückgeben – und zwar geräumt. Das gilt auch für mitvermietete Nebenräume wie das Keller- oder Dachbodenabteil. Der Berliner Mieterverein rät, die Wohnung besenrein gesäubert zu hinterlassen, auch wenn Sie nicht renovieren müssen.

Gilt das auch für Erben? Ja. Tritt nach dem Tod eines Mieters niemand in den Mietvertrag ein, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt (§ 564 BGB). Sie übernehmen damit auch die Pflicht, die Wohnung geräumt zurückzugeben – im selben Zustand, den der Mietvertrag verlangt. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber Wohnung nach einem Todesfall auflösen.

2. Das gehört zu besenrein

  • Alle eigenen Möbel, Kartons und Gegenstände sind raus – auch aus Keller, Dachboden, Balkon und Abstellkammer.
  • Die Böden sind gefegt oder gesaugt, es liegen keine Müllreste, Krümel oder Staubhaufen herum.
  • Grober Schmutz ist weg, zum Beispiel Essensreste, Verpackungsmüll oder Laub auf dem Balkon.
  • Kühlschrank und Schränke, die in der Wohnung bleiben, sind ausgeräumt.
  • Eigene Einbauten wie Hochbett, Regalsystem oder Einbauschrank sind zurückgebaut, wenn der Vermieter das verlangt.
  • Der Briefkasten ist geleert, Namensschilder sind abgenommen.

3. Besenrein oder Endreinigung?

Fenster putzen, Kalk in Bad und Küche entfernen, den Backofen entfetten – das ist Endreinigung, nicht besenrein. Solche Arbeiten schulden Sie nur, wenn sie wirksam vereinbart sind. Auch Renovieren ist eine eigene Frage: Ob Sie Schönheitsreparaturen übernehmen müssen, hängt von der Klausel im Mietvertrag ab, und viele Formularklauseln halten der Rechtsprechung nicht stand. Lassen Sie das im Zweifel prüfen, zum Beispiel beim Mieterverein.

BesenreinEndreinigung
Möbel & GegenständeAlles rausAlles raus
BödenGefegt oder gesaugtZusätzlich feucht gewischt
FensterNicht nötigGeputzt, mit Rahmen
Bad & KücheGrober Schmutz entferntGründlich gereinigt und entkalkt
Geschuldet?Wenn im Vertrag vereinbart – sonst sinnvoll, um Streit zu vermeidenNur wenn wirksam vereinbart oder von Ihnen gewünscht

Ehrlich gesagt: Ist die Wohnung erst einmal leer, schaffen Sie besenrein meist selbst – mit Besen, Staubsauger und ein paar Stunden Zeit. Aufwendig ist vor allem das Leerräumen davor.

4. Checkliste für die Übergabe

  • Am Tag vorher selbst durchgehen – der Berliner Mieterverein rät, die Wohnung mit zwei Zeugen zu begehen und den Zustand in einem eigenen Protokoll festzuhalten.
  • Jeden Raum fotografieren, auch Keller- und Dachbodenabteil.
  • Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung notieren, am besten mit Zeugen. Für die Heizkosten eine Zwischenablesung beim Messdienst veranlassen.
  • Alle Schlüssel zusammensuchen – Wohnung, Haustür, Keller, Briefkasten. Die Schlüssel müssen spätestens am Morgen nach Ende der Mietzeit beim Vermieter sein.
  • Das Übergabeprotokoll genau lesen und nichts unterschreiben, womit Sie nicht einverstanden sind.
  • Die neue Anschrift für Kaution und Nebenkostenabrechnung hinterlassen.

Wenn wir räumen, übergeben wir die Wohnung besenrein. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Endreinigung – sie steht dann mit eigenem Preis im Angebot. Sie müssen dafür nicht vor Ort sein: Der Schlüssel kann übergeben werden, Sie bekommen nach Abschluss Fotos.

Weitere Schritte vor dem Auszug: Checkliste vor der Haushaltsauflösung.

Quellen (Stand November 2026, ohne Gewähr): BGH, Urteil vom 28.06.2006 – VIII ZR 124/05 · § 546 BGB · § 564 BGB · Berliner Mieterverein – Info 180: Auszugsprobleme

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Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Muss ich bei „besenrein“ die Fenster putzen?

Nein. Besenrein bedeutet nach dem Bundesgerichtshof nur, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Fensterputzen gehört zur Endreinigung – die schulden Sie nur, wenn sie wirksam vereinbart ist.

Was passiert, wenn noch Sachen in der Wohnung stehen?

Dann ist die Wohnung nicht vollständig zurückgegeben. Der Vermieter kann die Kosten für die Räumung verlangen und unter Umständen eine Nutzungsentschädigung. Denken Sie deshalb auch an Keller- und Dachbodenabteil.

Steht nichts im Mietvertrag – muss ich trotzdem sauber machen?

Sie müssen die Wohnung geräumt zurückgeben. Der Berliner Mieterverein empfiehlt, sie auch dann besenrein zu hinterlassen. Eine gründliche Endreinigung schulden Sie ohne Vereinbarung in der Regel nicht.

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