Was nach einem Todesfall rechtlich gilt – Erbe, Ausschlagung, Kündigung nach § 564 BGB – steht ausführlich im Ratgeber Wohnung nach einem Todesfall auflösen. Diese Checkliste ergänzt ihn um die praktischen Schritte und um das, was beim Umzug ins Heim anders ist.
1. Klären: Wer darf entscheiden?
- Umzug ins Heim: Kann Ihr Angehöriger selbst entscheiden, unterschreibt er Kündigung und Aufträge selbst. Sonst brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten abdeckt.
- Rechtliche Betreuung: Ein Betreuer muss die geplante Aufgabe der Wohnung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzeigen und braucht für die Kündigung einer selbst genutzten Mietwohnung dessen Genehmigung (§ 1833 BGB). Planen Sie dafür Zeit ein.
- Todesfall: Entscheiden dürfen die Erben – gemeinsam. Wer über eine Ausschlagung nachdenkt, sollte sich vor der Räumung beraten lassen.
2. Mietvertrag und Fristen
- Beim Umzug ins Heim gilt die normale Kündigungsfrist für Mieter: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB) – also knapp drei Monate.
- Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen; eine E-Mail reicht nicht (§ 568 BGB).
- Fragen Sie den Vermieter nach einem Aufhebungsvertrag oder einem Nachmieter, wenn es früher gehen soll. Einen Anspruch darauf gibt es in der Regel nicht.
- Rechnen Sie damit, dass Heimkosten und Miete eine Zeit lang parallel laufen.
- Rückwärts planen: Übergabetermin festlegen, Räumung einige Tage davor, Puffer für kleine Reparaturen oder Reinigung.
3. Dokumente sichern – bevor geräumt wird
Suchen Sie gezielt, bevor jemand mit dem Ausräumen anfängt. Wichtige Papiere stecken manchmal in Büchern, Schuhkartons oder hinter Schubladen.
- Ausweis, Renten- und Leistungsbescheide, Unterlagen von Kranken- und Pflegekasse
- Mietvertrag, Einzugsprotokoll und Nachweis über die Mietkaution
- Kontoauszüge, Sparbücher, Depot- und Schließfachunterlagen
- Versicherungspolicen und laufende Verträge
- Vollmachten, Testament, Urkunden und Zeugnisse
- Zweitschlüssel, Passwörter und Zugangsdaten, etwa für Online-Banking oder E-Mail
Legen Sie alles in einen Ordner oder eine Kiste, die nicht mitgeräumt wird. Wenn wir ausräumen, legen wir Dokumente, Fotos und Wertsachen, die noch auftauchen, für Sie zur Seite.
4. Erinnerungsstücke – und was mitkommt
- Heim: Klären Sie mit der Einrichtung, welche eigenen Möbel ins Zimmer dürfen und wie viel Platz ist. Ein vertrauter Sessel, Bilder und Fotoalben helfen beim Eingewöhnen.
- Mit der Familie absprechen, wer was behalten möchte, und diese Dinge deutlich markieren, zum Beispiel mit farbigen Klebepunkten.
- Fotos und Briefe nicht unter Zeitdruck sortieren – lieber in Kisten mitnehmen und später in Ruhe durchsehen.
- Noch unentschieden? Möbel können über AXA Umzüge vorübergehend eingelagert werden.
5. Zähler, Post und Verträge
- Zähler: Am Übergabetag Strom-, Gas- und Wasserzähler mit Datum fotografieren und die Stände dem Versorger mitteilen. Für die Heizkosten eine Zwischenablesung beim Messdienst veranlassen.
- Rundfunkbeitrag: beim Beitragsservice abmelden – im Todesfall mit Sterbeurkunde, beim Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung mit Nachweis über den Einzug. Rückwirkend geht das nicht, erledigen Sie es also zeitnah.
- Nachsendeauftrag: Die Deutsche Post bietet ihn bei Umzug und Sterbefall an, mit einer Laufzeit von sechs Monaten. Beauftragen Sie ihn spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn.
- Hausratversicherung erst zum Übergabetermin kündigen – bis dahin stehen noch Sachen in der Wohnung.
- Telefon, Internet, Abos: kündigen und nachfragen, welcher Nachweis verlangt wird, etwa Sterbeurkunde oder Heimvertrag.
6. Räumung und Übergabe planen
- Angebot rechtzeitig einholen: Besichtigung vor Ort oder per Video, Festpreis schriftlich.
- In engen Straßen an die Halteverbotszone denken – in Berlin mit etwa vier Wochen Vorlauf (so geht es).
- Kellerabteil, Dachboden und Briefkasten nicht vergessen.
- Am Übergabetag: Protokoll, alle Schlüssel, Zählerstände und eine Anschrift für Kaution und Nebenkostenabrechnung. Was „besenrein“ bedeutet, lesen Sie hier.
- Wenn Sie nicht vor Ort sein können: Schlüsselübergabe vereinbaren und sich nach Abschluss Fotos schicken lassen.
Zieht Ihr Angehöriger später innerhalb einer Einrichtung um oder muss ein Heimzimmer geräumt werden, finden Sie Hinweise unter Pflegeheim-Zimmer räumen.
Quellen (Stand November 2026, ohne Gewähr): § 573c BGB · § 568 BGB · § 1833 BGB · Verbraucherzentrale – Rundfunkbeitrag abmelden · Deutsche Post – Fragen zum Nachsendeservice · Berliner Mieterverein – Info 180: Auszugsprobleme
