Entrümpelung mit Kostenübernahme durch Jobcenter oder Sozialamt
Wenn Sie Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen und Ihre Wohnung räumen müssen, kann das Amt die Kosten übernehmen. Wir erstellen den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag und rechnen den bewilligten Betrag direkt mit dem Amt ab.
Das Wichtigste zuerst: Beantragen Sie die Kostenübernahme, bevor geräumt wird. Nachträglich übernimmt das Amt in der Regel nichts.
So läuft es ab
Amt informieren
Sagen Sie Ihrer Sachbearbeitung, dass eine Räumung nötig ist – z. B. wegen Umzug, Kündigung oder Pflegeheim.
Kostenvoranschlag
Wir besichtigen kostenlos oder nach Fotos und schreiben Ihnen einen Kostenvoranschlag für den Antrag.
Antrag stellen
Sie reichen den Kostenvoranschlag beim Jobcenter oder Sozialamt ein. Manche Ämter möchten mehrere Angebote zum Vergleich.
Bewilligung
Sie bekommen einen Bescheid. Schicken Sie uns die Kostenzusage – andere persönliche Angaben dürfen Sie schwärzen. Dann planen wir den Termin.
Räumung & Abrechnung
Wir räumen, Sie bestätigen die Abnahme, und wir rechnen den bewilligten Betrag direkt mit dem Amt ab.
Welches Amt ist zuständig?
Im Zweifel fragen Sie Ihre Sachbearbeitung, wer zuständig ist. Das Amt entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe es die Kosten übernimmt – und prüft dabei auch, ob Sie die Räumung selbst oder mit Helfern erledigen können.
Das brauchen Sie meist für den Antrag
- Unseren Kostenvoranschlag
- Den Grund für die Räumung (z. B. Kündigung, genehmigter Umzug, Heimplatz)
- Mietvertrag oder Kündigungsschreiben
- Ihren aktuellen Leistungsbescheid
- Ggf. die Zusicherung des Amts für den Umzug
Welche Unterlagen genau nötig sind, entscheidet Ihr Amt. Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.
Umzug und Entrümpelung aus einer Hand
Oft gehört die Räumung zu einem Umzug, den das Amt bereits genehmigt hat. Als Teil der AXA Umzüge e. K. können wir beides zusammen anbieten – mit einem Kostenvoranschlag für den Umzug und die Räumung der alten Wohnung.
Leistungen außerhalb der Bewilligung
Möchten Sie mehr, als das Amt bewilligt hat – zum Beispiel eine Endreinigung –, sagen Sie es uns vorher. Solche Leistungen führen wir nur nach Absprache und mit eigenem Preis aus.
Fragen zu diesem Thema
Muss ich etwas vorstrecken?
Den bewilligten Betrag rechnen wir direkt mit dem Amt ab. Nur wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschen, die nicht bewilligt sind, zahlen Sie diese selbst – das besprechen wir vorher.
Kostet der Kostenvoranschlag etwas?
Nein. Besichtigung und Kostenvoranschlag sind kostenlos und unverbindlich.
Was passiert, wenn das Amt den Antrag ablehnt?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ansonsten entscheiden Sie, ob Sie die Räumung selbst bezahlen möchten. Ohne Ihre Zusage entstehen Ihnen bei uns keine Kosten.
Gilt das auch nach einem Todesfall?
Nach einem Todesfall zahlen in der Regel die Erben die Räumung aus dem Nachlass. Ob ein Amt einspringt, ist eine Einzelfallentscheidung – fragen Sie dafür direkt beim Sozialamt nach.
Angebot anfordern
Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag – oder rufen Sie direkt an: 030 398 393 60.
