Allgemeine Geschäftsbedingungen AXA Sperrmüll e.K.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „AXA Sperrmüll e.K.“

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen AXA Sperrmüll e.K. und ihren Kunden abgeschlossen werden. Dies umfasst insbesondere die Sperrmüllentsorgung, Entrümpelungsdienste sowie sonstige mit der Entsorgung verbundene Leistungen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von AXA Sperrmüll e.K. annimmt. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen von AXA Sperrmüll e.K.

AXA Sperrmüll e.K. verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß und termingerecht zu erbringen. Die Art und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der dazugehörigen Auftragsbestätigung.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, AXA Sperrmüll e.K. alle notwendigen Informationen über das zu entsorgende Gut rechtzeitig mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Art, Menge, Beschaffenheit und eventuelle Besonderheiten des Sperrmülls. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass das Entsorgungsgut frei zugänglich ist und keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse der Entsorgung entgegenstehen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot von AXA Sperrmüll e.K. und sind bindend. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss der Dienstleistung sofort fällig. Zahlungen sind per Überweisung oder in bar möglich.

6. Stornierung und Rücktritt

Der Kunde kann den Auftrag vor Beginn der Arbeiten stornieren. Bei einer Stornierung bis zu drei Tagen vor dem vereinbarten Termin fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes an. Erfolgt die Stornierung später, beträgt die Stornogebühr 75% des Auftragswertes.

7. Haftung und Haftungsausschlüsse

AXA Sperrmüll e.K. haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, eine weitergehende Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für besondere Wertgegenstände wie Schmuck, Geld oder wichtige Dokumente übernimmt AXA Sperrmüll e.K. keine Haftung.

8. Pfandrecht

AXA Sperrmüll e.K. steht ein Pfandrecht an dem zu entsorgenden Gut zu, solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug ist AXA Sperrmüll e.K. berechtigt, die Herausgabe des Gutes zu verweigern.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz von AXA Sperrmüll e.K. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Geschäftssitz von AXA Sperrmüll e.K.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.